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Ratgeber

Verzugszinsen berechnen: Rechner mit aktuellem Basiszinssatz nach § 288 BGB

Geben Sie Betrag, Verzugsbeginn und Schuldner ein; der Rechner ermittelt die gesetzlichen Verzugszinsen taggenau mit dem Basiszinssatz je Zeitraum, auf Wunsch mit Verzugspauschale und Mahnkosten. Darunter erklärt der Ratgeber Formel, Zinssatz und Verzugsbeginn.

Autor: Ralph Loser4 min Lesezeit

Auf einen Blick

Verzugszinsen berechnen Sie mit der Formel Forderung mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365. Der gesetzliche Verzugszins liegt nach § 288 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher schuldet, und neun Prozentpunkte darüber, wenn ein Unternehmen schuldet. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 Prozent, der Verzugszins also 6,52 beziehungsweise 10,52 Prozent im Jahr. Der Rechner oben rechnet taggenau und berücksichtigt Zinsänderungen im Zeitraum.

Verzugszinsrechner

Gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB, taggenau und mit dem Basiszinssatz je Zeitraum. Aktueller Basiszinssatz: 1,52 % seit 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Offene Hauptforderung, auf die Zinsen berechnet werden.

Erster Verzugstag: der Tag nach dem Zahlungsziel oder nach Zugang der Mahnung.

Zahlungstag oder Datum der Mahnung; wird mitgezählt.

Schuldner

Nur gegenüber Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern, einmal je Forderung.

Tatsächliche Kosten der Mahnungen nach Verzugseintritt, zum Beispiel 2,50 je Brief. Optional.

Ergebnis

Verzugszinsen je Zeitraum
ZeitraumTageZinssatzZinsen
23.09.202607.11.2026Basiszinssatz 1,52 %4610,52 %33,15 €
Verzugstage gesamt
46
Verzugszinsen
33,15 €
Verzugspauschale
40,00 €
Hauptforderung
2.500,00 €
Gesamtforderung
2.573,15 €

Berechnung: Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365, Verzugsbeginn und Zinsende eingeschlossen. Ändert sich der Basiszinssatz im Zeitraum, wird je Teilzeitraum gerechnet. Auf Verzugszinsen, Pauschale und Mahnkosten fällt keine Umsatzsteuer an.

Basiszinssätze seit 2013 anzeigen
Gültig abBasiszinssatzVerzugszins VerbraucherVerzugszins Unternehmen
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.20243,62 %8,62 %12,62 %
01.07.20233,12 %8,12 %12,12 %
01.01.20231,62 %6,62 %10,62 %
01.07.2016-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2015-0,83 %4,17 %8,17 %
01.07.2014-0,73 %4,27 %8,27 %
01.01.2014-0,63 %4,37 %8,37 %
01.07.2013-0,38 %4,62 %8,62 %
01.01.2013-0,13 %4,87 %8,87 %

Quelle: Deutsche Bundesbank, Bekanntgabe des Basiszinssatzes nach § 247 BGB. Zwischen den genannten Terminen blieb der Satz unverändert.

Verzugszinsen berechnen: die Formel

Verzugszinsen sind der Ausgleich dafür, dass Ihr Geld zu spät kommt. Sie laufen ab dem ersten Verzugstag bis zur Zahlung und werden taggenau berechnet:

Verzugszinsen = Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365

Der Zinssatz ist ein Jahreszins. Für 30 Verzugstage fällt also ein Zwölftel des Jahreszinses an, nicht der volle Satz. Rechnen Sie mit 365 Tagen auch in Schaltjahren; das ist die verbreitete Praxis und die Abweichung liegt im Cent-Bereich. Der Verzugszinsrechner oben setzt genau diese Formel um und teilt den Zeitraum automatisch, wenn sich der Basiszinssatz zwischendurch ändert.

Verzugszinssatz: Basiszinssatz plus 5 oder 9 Prozentpunkte

Die Höhe des Verzugszinses steht in § 288 BGB und hängt davon ab, wer schuldet:

  • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
  • Unternehmen und öffentliche Auftraggeber: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern kein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB).

Den Basiszinssatz nach § 247 BGB setzt die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli fest. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 Prozent, im ersten Halbjahr 2026 waren es 1,27 Prozent. Daraus ergeben sich für das zweite Halbjahr 2026 ein Verzugszins von 6,52 Prozent gegenüber Verbrauchern und 10,52 Prozent gegenüber Unternehmen. Die vollständige Tabelle seit 2013 finden Sie im Rechner unter „Basiszinssätze anzeigen“; sie ist dieselbe Quelle, mit der der Rechner arbeitet.

Ein höherer Zinssatz kann vertraglich vereinbart sein, etwa in Lieferbedingungen zwischen Unternehmen. Gegenüber Verbrauchern ist ein höherer Satz in AGB in der Regel unwirksam. Ein niedrigerer Satz darf vereinbart werden; die gesetzlichen Sätze sind Mindestwerte, die ohne Vereinbarung gelten.

Ab wann laufen Verzugszinsen? Den Verzugsbeginn bestimmen

Der häufigste Fehler beim Verzugszinsen berechnen ist nicht die Formel, sondern der Starttag. Zinsen laufen erst ab Verzug, nicht ab Rechnungsdatum und nicht ab Fälligkeit. Verzug tritt nach § 286 BGB ein:

  • durch Mahnung nach Fälligkeit: Verzugsbeginn ist der Tag nach Zugang der Mahnung;
  • ohne Mahnung bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungsziel („zahlbar bis 15. März“): Verzugsbeginn ist der Tag nach dem Zahlungsziel;
  • spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung; gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hinweist.

Steht auf der Rechnung nur „sofort zahlbar“ ohne Datum, beginnt der Verzug ohne Mahnung also erst nach 30 Tagen. Wer mit einem Datum arbeitet, spart diese 30 Tage. Welche Mahnung den Verzug auslöst und welche Mahngebühren dann zulässig sind, erklärt der Ratgeber zu den Mahngebühren.

Rechenbeispiel mit dem aktuellen Basiszinssatz

Ein Geschäftskunde schuldet 2.500 Euro, zahlbar bis 1. Juni 2026. Verzug beginnt am 2. Juni, die Zahlung geht am 31. Juli 2026 ein. Der Zeitraum enthält die Zinsänderung zum 1. Juli:

  • 2. bis 30. Juni 2026: 29 Tage, Basiszins 1,27 plus 9, also 10,27 Prozent: 2.500 × 0,1027 × 29 ÷ 365 = 20,40 Euro
  • 1. bis 31. Juli 2026: 31 Tage, Basiszins 1,52 plus 9, also 10,52 Prozent: 2.500 × 0,1052 × 31 ÷ 365 = 22,34 Euro
  • Verzugszinsen gesamt: 42,74 Euro, dazu die Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB

Wäre der Schuldner ein Verbraucher, läge der Satz bei 6,27 beziehungsweise 6,52 Prozent, die Zinsen bei 26,30 Euro, und die Pauschale entfiele.

Verzugspauschale und Mahnkosten kommen dazu

Verzugszinsen sind nur ein Teil des Verzugsschadens. Gegenüber Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern steht Ihnen zusätzlich die Verzugspauschale von 40 Euro zu, einmal je Forderung und ohne Schadensnachweis. Sie wird auf spätere Anwalts- oder Inkassokosten angerechnet und darf gegenüber Verbrauchern nicht verlangt werden.

Mahnkosten dürfen Sie für Mahnungen nach Verzugseintritt verlangen, aber nur in Höhe der tatsächlichen Kosten, in der Praxis wenige Euro je Brief. Der Rechner nimmt beide Posten optional mit in die Gesamtforderung auf. Auf Zinsen, Pauschale und Mahnkosten fällt keine Umsatzsteuer an, weil es sich um Schadensersatz handelt.

Verzugszinsen auf der Mahnung ausweisen

Damit der Kunde den Betrag nachvollziehen kann, gehören auf die Mahnung: Hauptforderung, Verzugsbeginn, Zinssatz, Anzahl der Verzugstage und der Zinsbetrag, getrennt von Mahnkosten und Pauschale. Viele Unternehmen berechnen die Zinsen erst mit der letzten Mahnung oder bei der Übergabe an das Inkasso, weil kleine Beträge die Kundenbeziehung mehr belasten als sie einbringen. Wie die Mahnstufen aufeinander aufbauen, zeigt der Ratgeber zu den Mahnstufen; was nach der letzten Mahnung folgt, der Ratgeber Was passiert nach der letzten Mahnung?.

Verzugszinsen automatisch berechnen mit acucollect

In acucollect, der Debitorenmanagement-Software von RLOX, hinterlegen Sie je Mahnstufe, ob und ab wann Zinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale berechnet werden. Die Mahnläufe ermitteln die Verzugstage aus Fälligkeit und Zahlungsziel der Rechnung, unterscheiden Verbraucher und Unternehmen und setzen die Beträge über Platzhalter in den Mahntext ein. Zahlungseingänge aus der Buchhaltung oder dem Bankkonto beenden den Zinslauf automatisch.

Hinweis

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Wie berechnet man Verzugszinsen?

Forderung mal Jahreszinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365. Beispiel: 2.500 Euro, 60 Verzugstage, 10,52 Prozent gegenüber einem Unternehmen ergeben 2.500 × 0,1052 × 60 ÷ 365 = 43,23 Euro. Der Rechner auf dieser Seite berücksichtigt zusätzlich Zinsänderungen innerhalb des Zeitraums.

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 Prozent, im ersten Halbjahr 2026 lag er bei 1,27 Prozent. Der gesetzliche Verzugszins beträgt damit im zweiten Halbjahr 2026 6,52 Prozent gegenüber Verbrauchern und 10,52 Prozent gegenüber Unternehmen. Der nächste Termin für eine Anpassung ist der 1. Januar 2027.

Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?

Ab dem Tag nach Verzugseintritt: nach Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit, nach Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Zahlungsziels oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur mit ausdrücklichem Hinweis auf der Rechnung.

Muss ich auf Verzugszinsen Umsatzsteuer berechnen?

Nein. Verzugszinsen, die Verzugspauschale und Mahnkosten sind Schadensersatz und kein Entgelt für eine Leistung. Sie werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Darf ich einen höheren Zinssatz als den gesetzlichen verlangen?

Gegenüber Unternehmen ja, wenn er vertraglich vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern ist ein höherer Satz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Regel unwirksam. Ohne Vereinbarung gelten die gesetzlichen Sätze aus § 288 BGB.

Ralph Loser

Über den Autor: Ralph Loser

Gründer von RLOX und Entwickler der Forderungsmanagement-Software acucollect. Arbeitet an der Automatisierung von Mahnwesen und Forderungsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen.

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