Verzugszinsen berechnen: die Formel
Verzugszinsen sind der Ausgleich dafür, dass Ihr Geld zu spät kommt. Sie laufen ab dem ersten Verzugstag bis zur Zahlung und werden taggenau berechnet:
Verzugszinsen = Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365
Der Zinssatz ist ein Jahreszins. Für 30 Verzugstage fällt also ein Zwölftel des Jahreszinses an, nicht der volle Satz. Rechnen Sie mit 365 Tagen auch in Schaltjahren; das ist die verbreitete Praxis und die Abweichung liegt im Cent-Bereich. Der Verzugszinsrechner oben setzt genau diese Formel um und teilt den Zeitraum automatisch, wenn sich der Basiszinssatz zwischendurch ändert.
Verzugszinssatz: Basiszinssatz plus 5 oder 9 Prozentpunkte
Die Höhe des Verzugszinses steht in § 288 BGB und hängt davon ab, wer schuldet:
- Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Unternehmen und öffentliche Auftraggeber: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern kein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB).
Den Basiszinssatz nach § 247 BGB setzt die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli fest. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 Prozent, im ersten Halbjahr 2026 waren es 1,27 Prozent. Daraus ergeben sich für das zweite Halbjahr 2026 ein Verzugszins von 6,52 Prozent gegenüber Verbrauchern und 10,52 Prozent gegenüber Unternehmen. Die vollständige Tabelle seit 2013 finden Sie im Rechner unter „Basiszinssätze anzeigen“; sie ist dieselbe Quelle, mit der der Rechner arbeitet.
Ein höherer Zinssatz kann vertraglich vereinbart sein, etwa in Lieferbedingungen zwischen Unternehmen. Gegenüber Verbrauchern ist ein höherer Satz in AGB in der Regel unwirksam. Ein niedrigerer Satz darf vereinbart werden; die gesetzlichen Sätze sind Mindestwerte, die ohne Vereinbarung gelten.
Ab wann laufen Verzugszinsen? Den Verzugsbeginn bestimmen
Der häufigste Fehler beim Verzugszinsen berechnen ist nicht die Formel, sondern der Starttag. Zinsen laufen erst ab Verzug, nicht ab Rechnungsdatum und nicht ab Fälligkeit. Verzug tritt nach § 286 BGB ein:
- durch Mahnung nach Fälligkeit: Verzugsbeginn ist der Tag nach Zugang der Mahnung;
- ohne Mahnung bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungsziel („zahlbar bis 15. März“): Verzugsbeginn ist der Tag nach dem Zahlungsziel;
- spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung; gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hinweist.
Steht auf der Rechnung nur „sofort zahlbar“ ohne Datum, beginnt der Verzug ohne Mahnung also erst nach 30 Tagen. Wer mit einem Datum arbeitet, spart diese 30 Tage. Welche Mahnung den Verzug auslöst und welche Mahngebühren dann zulässig sind, erklärt der Ratgeber zu den Mahngebühren.
Rechenbeispiel mit dem aktuellen Basiszinssatz
Ein Geschäftskunde schuldet 2.500 Euro, zahlbar bis 1. Juni 2026. Verzug beginnt am 2. Juni, die Zahlung geht am 31. Juli 2026 ein. Der Zeitraum enthält die Zinsänderung zum 1. Juli:
- 2. bis 30. Juni 2026: 29 Tage, Basiszins 1,27 plus 9, also 10,27 Prozent: 2.500 × 0,1027 × 29 ÷ 365 = 20,40 Euro
- 1. bis 31. Juli 2026: 31 Tage, Basiszins 1,52 plus 9, also 10,52 Prozent: 2.500 × 0,1052 × 31 ÷ 365 = 22,34 Euro
- Verzugszinsen gesamt: 42,74 Euro, dazu die Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB
Wäre der Schuldner ein Verbraucher, läge der Satz bei 6,27 beziehungsweise 6,52 Prozent, die Zinsen bei 26,30 Euro, und die Pauschale entfiele.
Verzugspauschale und Mahnkosten kommen dazu
Verzugszinsen sind nur ein Teil des Verzugsschadens. Gegenüber Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern steht Ihnen zusätzlich die Verzugspauschale von 40 Euro zu, einmal je Forderung und ohne Schadensnachweis. Sie wird auf spätere Anwalts- oder Inkassokosten angerechnet und darf gegenüber Verbrauchern nicht verlangt werden.
Mahnkosten dürfen Sie für Mahnungen nach Verzugseintritt verlangen, aber nur in Höhe der tatsächlichen Kosten, in der Praxis wenige Euro je Brief. Der Rechner nimmt beide Posten optional mit in die Gesamtforderung auf. Auf Zinsen, Pauschale und Mahnkosten fällt keine Umsatzsteuer an, weil es sich um Schadensersatz handelt.
Verzugszinsen auf der Mahnung ausweisen
Damit der Kunde den Betrag nachvollziehen kann, gehören auf die Mahnung: Hauptforderung, Verzugsbeginn, Zinssatz, Anzahl der Verzugstage und der Zinsbetrag, getrennt von Mahnkosten und Pauschale. Viele Unternehmen berechnen die Zinsen erst mit der letzten Mahnung oder bei der Übergabe an das Inkasso, weil kleine Beträge die Kundenbeziehung mehr belasten als sie einbringen. Wie die Mahnstufen aufeinander aufbauen, zeigt der Ratgeber zu den Mahnstufen; was nach der letzten Mahnung folgt, der Ratgeber Was passiert nach der letzten Mahnung?.
Verzugszinsen automatisch berechnen mit acucollect
In acucollect, der Debitorenmanagement-Software von RLOX, hinterlegen Sie je Mahnstufe, ob und ab wann Zinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale berechnet werden. Die Mahnläufe ermitteln die Verzugstage aus Fälligkeit und Zahlungsziel der Rechnung, unterscheiden Verbraucher und Unternehmen und setzen die Beträge über Platzhalter in den Mahntext ein. Zahlungseingänge aus der Buchhaltung oder dem Bankkonto beenden den Zinslauf automatisch.
